Die BDO-Wertschöpfungsketten stehen zunehmend unter Wettbewerbsdruck und sind durch weltweite Überkapazitäten gekennzeichnet. Insbesondere das in Korla hergestellte kohlebasierte BDO und Polytetrahydrofuran weisen einen signifikant höheren CO2-Fussabdruck auf, da Kohle als Rohstoff verwendet wird und der Produktionsprozess energieintensiv ist.
Obwohl regelmässige Sorgfaltsmassnahmen keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in den Joint Ventures ergeben haben, haben kürzlich veröffentlichte Berichte über den Joint-Venture-Partner schwerwiegende Vorwürfe erhoben, die nicht mit den Unternehmenswerten von BASF vereinbar sind. Aus diesem Grund beschleunigt BASF den Prozess zur Veräusserung ihrer Anteile an den beiden Joint Ventures in Korla.
BASF betont, dass trotz der veröffentlichten Berichte keine Hinweise darauf vorliegen, dass Mitarbeitende der beiden Joint Ventures in Korla in Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren. Die Berichte beziehen sich auf den Joint-Venture-Partner von BASF, an dem das Unternehmen keine Anteile hält.
Die Entscheidung von BASF betrifft ausschliesslich die Joint Ventures in Korla, und die Präsenz des Unternehmens in China bleibt ansonsten unverändert. BASF bekräftigt sein Engagement für Geschäftsaktivitäten und geplante Investitionen in China, das einen bedeutenden Anteil an der weltweiten Chemieproduktion ausmacht.