Die Änderungen basieren auf der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken», die im März 2024 verabschiedet wurde. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schafft die Schweiz einen rechtlichen Rahmen, der sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Ziele verfolgt. Neben der Reduktion von Umweltbelastungen sollen die Anpassungen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.
Wichtige Neuerungen im Überblick
- Abfallhierarchie: Recycling erhält Vorrang vor der Verbrennung.
- Graue Energie im Bauwesen: Kantone legen Grenzwerte für graue Energie bei Neubauten und Sanierungen fest, um nachhaltiges Bauen zu fördern.
- Vorbildrolle des Bundes: Bei Beschaffungen und eigenen Bauten muss der Bund ressourcenschonende Ansätze berücksichtigen.
- Produkte und Verpackungen: Der Bundesrat kann Anforderungen formulieren, die sich an EU-Regelungen orientieren, um Handelshemmnisse zu vermeiden.
Weitere Anpassungen folgen
Einige Bestimmungen treten später in Kraft, da sie zusätzliche Ausführungsbestimmungen erfordern. Dazu zählen:
- Littering-Busse: Eine landesweit einheitliche Regelung wird voraussichtlich nach einer Vernehmlassung im Frühling 2025 eingeführt.
- Ausnahmen vom Siedlungsabfallmonopol: Die Arbeiten an den Verordnungen hierzu sollen bis Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.
Die neuen Regelungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer ressourcenschonenden und zukunftsorientierten Schweizer Wirtschaft. Weitere Informationen in der vollständigen Medienmitteilung.