Er hat eine entsprechende Motion von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) mit 26 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Schmid fordert, dass gefährliche Chemikalien innerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie weiter verwendet werden können, sofern die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt und die fraglichen Chemikalien in den Endprodukten nicht mehr in relevanten Konzentrationen vorkommen.
"Wir müssen Sorge tragen zum Produktionsstandort Schweiz", sagte Schmid. Entsprechende Unternehmen würden ins Ausland abwandern. Betroffen sei nicht nur die chemisch-pharmazeutische Industrie, sondern auch beispielsweise Firmen bei der Herstellung von Farben und Lacken und den Kunststoff-Sektor. Das sei weder für den Werkplatz Schweiz noch für die Gesundheit und Umwelt gut.
Zudem fordert Schmid, dass bei der Anpassung der Verordnung darauf verzichtet wird, direkt auf das Chemikalienrecht der EU Bezug zu nehmen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte dazu, dass der Bundesrat entschieden habe, das Recht in diesem Bereich zu übernehmen, etwa um Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden.
Ohnehin sein die Motion unnötig. Die geltende Regelung verhindere nicht, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie gefährliche Stoffe, welche für bestimmte Produktionsverfahren unverzichtbar sind, weiterverwenden könne. Es müssten aber die Risiken für die Gesundheit und die Umwelt angemessen beherrscht werden können. In der Praxis gebe es zudem keine Probleme, sagte Sommaruga mit Verweis auf entsprechende Zahlen.
Die Motion geht an den Nationalrat.