Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in einem Merkblatt für Betriebe erste wichtige Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantwortet. Es verfolge die Entwicklungen rund um die Energiemarktlage aufmerksam, so heisst es darin.
Es könnten im Zusammenhang mit den aktuellen Energiemarktentwicklungen auch Arbeitsausfälle entschädigt werden, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen seien, z.B. eine mögliche Kontingentierung.
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem (geltenden) Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) erfüllt seien, stünde die KAE den Betrieben bei anrechenbaren Arbeitsausfällen zur Verfügung. Dies gelte auch bei Arbeitsausfällen infolge einer allfälligen Energiemangellage oder bei massiv steigenden Energiepreisen.
Ziel der KAE sei es, Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von behördlichen Massnahmen zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Erst wenn ein Unternehmen alle zumutbaren Massnahmen ergriffen habe, um Arbeitsausfälle zu vermeiden und Kündigungen drohen, könne Kurzarbeitsentschädigung aus wirtschaftlichen Gründen gewährt werden.
Eine Gewährung von KAE setze voraus, dass ausserordentliche Umstände zu Arbeitsausfällen führen, welche nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörten.
Der Hinweis auf eine Energiepreissteigerung alleine reiche grundsätzlich nicht aus als Rechtfertigung für den Bezug von KAE. Ob die aktuellen Energiepreissteigerungen als zum normalen Betriebsrisiko gehörend eingeschätzt werden, sei im Einzelfall zu prüfen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass erste Fragen rund um das Thema KAE im Zusammenhang mit der Energiemangellage geklärt wurden. Der SAV hat das Seco jedoch darauf hingewiesen, dass noch gewisse Unklarheiten bestehen. Beispielsweise, was genau unter «anrechenbare Arbeitsausfälle in der Energiemangellage» oder «normales Betriebsrisiko» zu verstehen ist.
Der SAV steht mit dem Seco in Kontakt, damit die offenen Fragen baldmöglichst geklärt werden können.
Quelle
Kurzarbeitsentschädigung in der Energiemangellage - Schweizerischer Arbeitgeberverband (2022) www.arbeitgeber.ch/arbeitsmarkt/kurzarbeitsentschaedigung-in-der-energiemangellage/ (abgerufen am 11.12.2022)